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Delegierte/Abgesandte oder Vertreter der FREIE WÄHLER Nidderau für die Bundes- und/oder Landesvereinigungsdelegation werden alle zwei Jahre personell aus dem Vorstand heraus zur Wahl nominiert. Auf der Mitgliederversammlung (JHV) werden die vom Vorstand vorgeschlagenen Personen dann ordnungsgemäß von allen anwesenden und stimmberechtigten Mitgliedern bestätigt und gewählt.
Es dürfen bis zu vier Delegierte und vier Stellvertreter/innen gewählt werden. Stellvertreter/innen sind daher auch Ersatzdelegierte.
Stadt/Ortsabgesandte
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